Was ist mit „einschlägige, mindestens fünfjährige berufliche Praxis“ gemeint? | Die fünfjährige berufliche Praxis muss in der Regel in Vollzeit durchgeführt werden. Bitte reichen Sie die Belege für Ihre beruflichen Tätigkeiten (Ausbildung, duales Studium, Anstellungen, FSJ, Lehraufträge, Referendariat etc.) ein und erstellen Sie eine Tabelle, in der diese übersichtlich und mit Angabe der Dauer in Jahren und Monaten zusammengestellt sind.
Der Begriff „einschlägig“ bezieht sich nicht auf ein kirchliches oder theologisches Arbeitsfeld, sondern meint eine Tätigkeit in Vollzeit. Bewerbungen aus allen Berufsfeldern sind möglich, sofern ein Hochschulabschluss vorliegt. |
Was ist mit „ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Studium“ gemeint? | Ihr letzter Studienabschluss muss die Note „sehr gut“ oder „gut“ haben, also 1,0 – 2,4. Ausländische Abschlüsse müssen entsprechend ins deutsche Notensystem übertragen werden. |
Wo finde ich die Zulassungsordnung? | Die Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Theologische Studien finden Sie auf der Seite der Downloads. | |
Wie viel Zeit benötigt man, um das Hebraicum und Griechisch I zu absolvieren? | Der Hebraicumskurs wird in jedem Semester angeboten und umfasst 8 SWS (Semesterwochenstunden) + 2 SWS Tutorium (fakultativ). Griechisch I wird ebenfalls in jedem Semester angeboten und umfasst 6 SWS + 2SWS Tutorium (fakultativ).
Der Lernaufwand ist hoch. Man sollte pro Sprache ca. 50-75% der Kraft und Zeit einer Arbeitswoche einplanen. Die Prüfungen finden regelmäßig in der Prüfungswoche (letzte Vorlesungswoche eines jeden Semesters) der Fakultät statt. Wenn man durchfällt, gibt es am Ende der vorlesungsfreien Zeit einen Nachprüfungstermin. |
Wie viel Zeit benötigt man, um das Große Biblicum Altes Testament und das Große Biblicum Neues Testament zu absolvieren? | Für die Bibelkundeprüfungen wird ein Arbeitsumfang von 240 Stunden (was 8 Leistungspunkten entspricht) veranschlagt, inkl. Besuch der Übung. Die konkrete Vorbereitungszeit hängt natürlich auch von den bibelkundlichen Vorkenntnissen ab. Pro Prüfungszyklus gibt es zwei Termine: einen direkt in der Prüfungswoche und einen vor oder zum Start des neuen Semesters, also zum Ende der vorlesungsfreien Zeit. |
Gibt es die Möglichkeit die Sprachen in einem Block (Intensivsprachkurse) zu erlernen? | An der theologischen Fakultät der Universität Heidelberg gibt es zumeist einmal im Jahr einen Intensivkurs Griechisch I, der in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet und vier Wochen andauert. Einen Intensivkurs für Hebräisch gibt es zurzeit nicht.
Intensivsprachkurse (4-8 Wochen) werden regelmäßig an verschiedenen Universitäten und Bildungseinrichtungen in Deutschland angeboten, z. B. an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal, an der Kirchlichen Hochschule Neuendettelsau, am Heidelberger Pädagogium, beim Institut für antike Sprachen („ad fontes“ - interaktive online-Kurse). In Hebräisch muss der Kurs mit einem gültigen „Hebraicum“ abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Anerkennung eines Griechischkurses ist die Vergleichbarkeit mit dem „Griechisch I“-Kurs der theologischen Fakultät (1. Hälfte eines Graecum-Kurses). Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Anerkennung eines Sprachabschlusses die Administrative Betreuung. | |
Wie lange dauert das Studium, wenn ich alle Zugangsvoraussetzungen nachholen muss? | Zusätzlich zu den 4 Semestern (Vollzeit) des Masterstudiums sollten für die vier Zugangsvoraussetzungen je nach persönlichen Vorkenntnissen 2-3 Semester (Vollzeit) eingeplant werden. Die gesamte Studiendauer beliefe sich dann auf mindestens 3 Jahre in Vollzeit. |
Welchen Wortlaut müssen die „Erklärungen“ (Teil der Bewerbungsunterlagen) haben? | Für Ihre Bewerbung müssen Sie zwei Erklärungen einreichen, die mit Datum und Unterschrift versehen sein müssen:
- Erklärung zum Prüfungsanspruch: „Hiermit erkläre ich, [NAME], dass ich bisher weder an einer in- noch ausländischen Hochschule im weiterbildenden Masterstudiengang (M. A.) Theologische Studien oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt eingeschrieben war und/oder den Prüfungsanschluss verloren habe.“
- Erklärung der Kenntnisnahme der besonderen Voraussetzungen zum Eintritt ins Lehrvikariat: „Hiermit erkläre ich, [NAME], dass ich die besonderen Voraussetzungen zum Eintritt ins Lehrvikariat im Bereich der Evangelischen Kirche in Baden und den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Kenntnis genommen habe.“
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Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung (oder des Studienbeginns) auf der landeskirchlichen Liste für Theologiestudierende stehen? | Nein, zu den Zugangsvoraussetzungen gehört nicht, dass man in einer landeskirchlichen Liste Theologiestudierender eingetragen sein muss. Auch während des Studiums ist man dazu nicht verpflichtet.
Wenn Sie nach dem Masterstudiengang in das Vikariat einer Landeskirche eintreten möchten, dann ist es sehr empfehlenswert sich mit der jeweiligen Landeskirche in Verbindung zu setzen. Noch nicht alle Landeskirchen haben Erfahrungen mit dem Masterstudiengang und es sind die Voraussetzungen für den Einstieg in das Vikariat zu klären (z. B. zusätzliche Prüfungen). |
Sollen die Bewerbungsunterlagen digital oder postalisch eingereicht werden? | Bitte reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich digital ein. Gerne können Sie Ihre digitalen Bewerbungsunterlagen per E-Mail zusenden und diese auf Vollständigkeit prüfen lassen. ma-theolstudien@theologie.uni-heidelberg.de |
Gibt es einen Studienverlaufsplan? | Einen Studienverlaufsplan für ein Vollzeitstudium finden Sie in dem Anhang der Prüfungs- und Studienordnung. | |
Muss ich in dem Semester nach meiner Bewerbung mit dem Studium beginnen oder kann ich mich auch ein oder zwei Semester später immatrikulieren? | Wenn Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen, dann erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Immatrikulation einreichen müssen. Diese Bescheinigung gilt nur für das darin genannte Semester, nämlich das Semester, das auf Ihre Bewerbung folgt. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Masterstudium beginnen möchten, benötigen Sie von der Administrativen Betreuung eine neue Bescheinigung, die das Semester nennt, in dem Sie sich immatrikulieren möchten. Diese erhalten Sie auf Anfrage. |
Wann kann ich mit einer Antwort zu meiner Bewerbung rechnen? | Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Nov. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Mai. Der Zulassungsausschuss tagt i. d. R. 2-4 Wochen nach dieser Frist. Über die Entscheidung des Ausschusses werden Sie umgehend nach der Sitzung per E-Mail informiert.
Wenn Sie nicht zum nächst möglichen Semester mit Ihrem Studium beginnen möchten, benötigen Sie für Ihre Immatrikulation an der Universität eine neue Bescheinigung dafür, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen des Masterstudiengangs erfüllen. |