Informationen für Studierende der EKHN und EKKW

Studierende, die das kirchliche Examen im Bereich der EKHN oder EKKW ablegen wollen, können einzelne Prüfungsleistungen zum 1. Theologischen Examen an der Theologischen Fakultät erbringen und vom Referat Theologische Ausbildung der EKHN bzw. EKKW für ihr Examen anerkennen lassen. In Heidelberg können Sie an der Wissenschaftlichen Abschlussarbeit und Klausuren in den Fächern AT, NT, KG und ST teilnehmen.

Anmeldung und Formalia

Prüfungsleistungen, die von der EKHN bzw. EKKW als Teil des Examens anerkannt werden, können ab dem Zeitpunkt erbracht werden, ab dem das Hauptstudium gemäß der Prüfungsordnung für den Magister Theologiae erfolgreich abgeschlossen wurde. Es umfasst 120 Leistungspunkte (u.a. den erfolgreichen Abschluss aller Aufbaumodule des Hauptstudiums, drei Hauptseminararbeiten, die praktisch-theologischen Arbeiten in Religionspädagogik und Homiletik). Alle Prüfungsteile können getrennt voneinander angemeldet werden, d.h. es kann auch nur ein Teil der Prüfungsleistungen in Heidelberg abgelegt werden (entweder die WisHA oder die Klausuren oder beides). Auf die Anmeldung eines oder beider Prüfungsteile erfolgt die Zulassung an der Teilnahme an Teilprüfungen, aber keine Zulassung zum Fakultätsexamen oder kirchlichen Examen.

Wissenschaftliche Arbeit

Die Wissenschaftliche Arbeit kann zu jedem Zeitpunkt im Semester angemeldet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen. Bitte wenden Sie sich zur Themenabsprache an ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Theologischen Fakultät (Professor*innen, apl. Professor*innen und Privatdozierende) und melden Sie die wissenschaftliche Arbeit anschließend mit dem Formblatt (Anmeldung der Wissenschaftlichen Abschlussarbeit) im Prüfungsamt an.

Formblatt

Klausuren

Für das kirchliche Examen der EKHN bzw. EKKW werden ausschließlich die Klausuren anerkannt, die in Heidelberg im Rahmen des Fakultätsexamens abgelegt werden. Dabei handelt es sich um die identischen Aufgaben, die die Badischen Landeskirche für das 1. Theologische Examen in Baden stellt. Die Klausuren finden daher zeitgleich mit den Examensprüfungen der Badischen Landeskirche statt (in der Regel ein Woche vor Vorlesungsbeginn). Es werden ausschließlich Klausuren in den Fächern AT, NT, KG und ST gestellt, aus denen Sie entsprechend Ihrer landeskirchlichen Prüfungsordnung wählen können. Möchten Sie an einer oder mehreren Klausuren teilnehmen, melden Sie dies bitte schriftlich (per Mail) mit Angabe Ihres Namens und des Klausurfaches/der Klausurfächer im Prüfungsamt an.

Anmeldefristen sind:

1. März für die Klausuren im April 
1. September für die Klausuren im Oktober

Wichtige Hinweise

  • Die Zulassung zur Teilnahme kann nur erfolgen, wenn Sie das gesamte Hauptstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Kommen Sie daher vor der Anmeldung zur Beratung ins Prüfungsamt.
  • Mit der Zulassung zur Teilnahme an einer Prüfungsleistung wird keine Zulassung zum Fakultätsexamen oder kirchlichen Examen ausgesprochen. Über die Zulassungsvoraussetzungen zum Examen erteilt ausschließlich die Landeskirche rechtsverbindliche Auskünfte.
  • Die Wahl der Prüfungsfächer wird durch die kirchliche Prüfungsordnung festgelegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung hier Fächer zu wählen. Im Zweifel lassen Sie sich bitte von Ihrer Landeskirche beraten.
  • Die mündlichen Examensprüfungen werden weiterhin vor der Landeskirche abgelegt. Bis zur mündlichen Prüfung müssen alle schriftlichen Prüfungsergebnisse bei Ihrer Landeskirche vorliegen. Aus terminlichen Gründen ist es daher nicht möglich, die Klausurtermine, die unmittelbar vor Ihren mündlichen Prüfungen liegen, wahrzunehmen (Überschneidung der mündlichen Prüfungs- und Korrekturzeit). Bitte planen Sie Ihre Examensphase daher entsprechend.
  • Wichtiger Hinweis zum Aufbaumodul „Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie“ im Magister Theologiae: Studierende mit dem Abschlussziel kirchliches Examen, die Ihr Hauptstudium in Heidelberg abschließen wollen und gem. ihrer kirchlichen Prüfungsordnung den „ordentlichen Abschluss des Hauptstudiums“ zur Zulassung zum Examen nachweisen müssen, können das Hauptstudium nur dann ordentlich in Heidelberg abschließen, wenn sie das Hauptseminar und die Vorlesung im Fach Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie besuchen (oder bereits während des Hauptstudiums an einem anderen Hochschulort besucht haben) und damit das Aufbaumodul RW abgeschlossen haben. Die Verteilung der Hauptseminararbeiten richtet sich jedoch nach der kirchlichen Prüfungsordnung. Zum Abschluss des Moduls ist daher nicht zwingend eine Prüfungsleistung erforderlich, es sei denn, sie wird von der kichlichen Prüfungsordnung vorgeschrieben. Studierende, die gem. ihrer kirchlichen Prüfungsordnung eine mündliche Prüfung im Fach Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie als Zulassungsvoraussetzung zum Examen ablegen müssen, können diese Prüfung nach Abschluss des Aufbaumoduls ablegen. Auf Wunsch kann die Prüfung mit 3 LP im Wahlmodul angerechnet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf einer Informationsseite des Faches.

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