Promotion Doctor of Philosophy (PhD)
Mit dem Sommersemester 2014 bietet die Theologische Fakultät die Möglichkeit eines strukturierten Promotionsprogrammes zum Doctor of Philosophy (Ph.D.).
Das Programm richtet sich vor allem an Doktorand*innen, die ihre bisherigen akademischen Qualifikationen in benachbarten Disziplinen (z.B. Alte Geschichte oder Psychologie) oder an ausländischen Hochschulen (z.B. USA oder China) erwarben, aber mit einem theologisch orientierten Thema eine Dissertation unter theologisch kompetenter Ägide an unserer Fakultät schreiben möchten. Die Zielgruppe umfasst zudem Promovierende, die einen spezialisierten Theologiestudiengang (bspw. einen Master „Christentum und Kultur“) durchlaufen haben.
Umfang und Aufbau
Das Promotionsstudium ist thematisch in Lehr- und Lerneinheiten gegliedert, die als Module bezeichnet werden. Ein Modul besteht aus Veranstaltungen und Prüfungen und kann sich über ein oder mehrere Semester erstrecken. Für den Besuch von Veranstaltungen und das Erbringen von Prüfungsleistungen werden sogenannte Leistungspunkte (LP) vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht dabei ungefähr einem Zeitaufwand von 30 Stunden. Den Modulplan zum Ph.D-Studium entnehmen Sie der Anlage der Prüfungsordnung (S. 12f.).
Die einzelnen Lehrveranstaltungen, um die Module abzudecken, können auch an
anderen Einrichtungen wie der Graduiertenakademie absolviert werden
und müssen mit der Betreuungsperson abgesprochen werden. Bei den
independent studies handelt es sich um ein betreutes Selbststudium.
Der Leistungsnachweis erfolgt hier in der Regel in Form einer Rezension bzw.
schriftlichen Lektüreberichts mit anschließendem mündlichen
Kolloquium. Nicht bestandene Module können einmal wiederholt werden.
Fallen die Studierenden ein weiteres Mal durch, entscheidet der
Promotionsausschuss, ob ein weiterer Versuch genehmigt wird.
Das
Promotionsprogramm ist auf einen Umfang von
sechs Semestern angelegt, einschließlich der Anfertigung der
Dissertation und Abschluss der Prüfungsleistungen.
Das Promotionsprogramm gliedert sich in drei Phasen:
- Vorbereitungsphase (1. Jahr)
- Recherchephase (2. Jahr)
- Recherche- und Schreibphase (3. Jahr)
Bewerbung und Zulassungsverfahren
Fragen und Antworten rund um das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren bietet das F.A.Q.
Zulassungsausschuss
Über die Zulassungen entscheidet der Zulassungsausschuss, der sich zur Zeit (Stand: 31.10.2019) aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
Vorsitz: Prof. Dr. Philipp Stoellger (Dekan, qua Amt)
Vertretung der Spezialisierungsrichtungen:
- Prof. Dr. Jan Christian Gertz (Biblical Studies)
- Prof. Dr. Jan Stievermann (History of Religions and Historical Theology)
- Prof. Dr. Manfred Oeming (Contemporary Theology and Religions)
- Prof. Dr. Johannes Eurich (Diaconic Studies)
Mittelbauvertreter als Gast: Ryan Hoselton
Bewerbungsfrist
Die Bewerbung für die Zulassung zum Promotionsprogramm muss bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni für das jeweils folgende Semester bei der Theologischen Fakultät eingegangen sein.
Dissertation
Die Dissertation muss eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich einer der drei Spezialisierungseinrichtungen sein. Sie muss zur Veröffentlichung geeignet sein und kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Auch andere Sprachen sind möglich, sofern der Promotionsausschuss dies gestattet und eine Begutachtung durch die theologische Fakultät möglich ist. Informationen über die erforderlichen Unterlagen zur Zulassung zum Prüfungsverfahren finden Sie in unserer Checkliste (Abgabe der Dissertation/Zulassung zur Prüfung).
Mündliche Prüfung
Der Termin zur mündlichen Prüfung ist nach Annahme der Dissertation
festzulegen. Die Prüfung selbst dauert etwa eine Stunde und wird in der Regel
in deutscher Sprache abgehalten. In Ausnahmefällen kann auch eine andere
Sprache vereinbart werden. Der Bewerber bzw. die Bewerberin kann Prüfer*innen
vorschlagen. Der Promotionsausschuss ist jedoch nicht an diese Vorschläge
gebunden. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie einmalig wiederholt
werden.
Die Mündliche Prüfung kann durch eine
Disputation ersetzt werden.
Veröffentlichung der Dissertation
Nach Bestehen der mündlichen Prüfung ist vor Veröffentlichung der Dissertation vom Dekan bzw. der Dekanin der Theologischen Fakultät die Druckerlaubnis einzuholen. Die Veröffentlichung kann geschehen durch:
- Publikation bei einem gewerblichen Verlag, sofern eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird; dabei sind drei Exemplare der Universitätsbibliothek abzuliefern oder
- Vorlage eines Verlagsvertrages, sofern der/die Promovierende zugleich die Drucklegungen innerhalb von drei Jahren ab Vertragsdatum und die unentgeltliche Abgabe von drei Exemplaren bei der Universitätsbibliothek und einem Exemplar bei der Fakultät nach Drucklegung zusichert
- Vervielfältigung im Reproduktionsverfahren – in diesem Fall sind der Universitätsbibliothek 10 Pflichtexemplare abzuliefern oder
- elektronische Publikation im Open Access auf den von der Universitätsbibliothek betriebenen Open-Access-Repositorien / E-Book-Plattformen der Universität Heidelberg (im Regelfall heiDOK; in Absprache mit der Universitätsbibliothek auch auf anderen E-Book-Plattformen der Universität Heidelberg). Zusätzlich sind der Universitätsbibliothek drei gedruckte textidentische Pflichtexemplare abzuliefern. Anderweitige elektronische Publikationsformen sind mit der Universitätsbibliothek abzustimmen.
Verleihung des Doktortitels
Mit Empfang der Promotionsurkunde wird das Recht zum Führen des Doktortitels „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ erworben.