Philosophicum

Gegenstand der Prüfung sind ein oder zwei Schwerpunkte (ein oder zwei Personen, ein oder zwei Bücher, ein oder zwei Themen). Zusätzlich werden Überblickskenntnisse erwartet, um die Schwerpunkte einordnen zu können.

Formal sind die Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung (je nach Studiengang und Prüfungsordnung) mit dem Prüfungsamt vorab zu klären. Der Termin des Philosophicums liegt in der Regel in der Prüfungswoche am Ende des Semesters.

Prüfungsamt

Mündliche Prüfung

Wesentlich für die mündliche Prüfung sind:

  1. gründliche Kenntnisse des Gelesenen, vor allem aber folgende Kompetenzen:
  2. die hermeneutische Kompetenz, das Gelesene verstanden und durchdrungen zu haben;
  3. die kritische Kompetenz, selbständig mit dem Thema argumentativ umzugehen; und
  4. die Kompetenz zur Übertragung, den Prüfungsgegenstand in seinen für die Theologie relevanten Bezügen entfalten zu können.

Zum Verfahren

Empfehlenswert ist es, in einem Sprechstundentermin (per Anmeldung über das Sekretariat) den oder die Schwerpunkte mit der/m Prüfer*in zu besprechen. Danach ist zeitnah eine Literaturliste mit 1. Quellen und 2. Sekundärliteratur (formal vollständige Literaturangaben), Briefkopf (Name, Studiengang, Studienordnung, Semester, Adresse, E-Mail) und dem abgesprochenen Thema per Mail – als Word-File oder PDF-File – vorzulegen (an Prof. Stoellger und das Sekretariat), auf die es eine schriftliche Rückmeldung gibt. Damit gilt der Prüfungsgegenstand als beschlossen.

Wir bitten um Anmeldung mindestens 8 Wochen vor Vorlesungszeitende, Vorlage der Literaturliste (per mail an Prof. Stoellger und das Sekretariat) mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin.

Dauer der Prüfung

Für Studierende im Magister Theologiae dauert die Prüfung entsprechend der Richtlinien zur Prüfung in Philosophie (Philosophicum) des Evangelisch-theologischen Fakultätentages 20 Minuten. Davon abweichende Regelungen ( z.B. in einigen unmodularisierten Studiengängen: 30 Minuten) teilen Sie bitte bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat mit.
 
gez. Philipp Stoellger

Prüfungsordnung

Rücktritt von der Prüfung

Die Prüfung kann bis 14 Tage vor dem Termin ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Sollten Sie aus einem triftigen Grund nicht an der Prüfung teilnehmen können, informieren Sie bitte rechtzeitig vor der Prüfung Ihre/n Prüfer*in und legen Sie anschließend eine schriftliche Begründung / ärztliches Attest für Ihr Fehlen vor. Im Falle eines unentschuldigten Fehlens oder Rücktritts ohne triftigen Grund wird Ihre Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet.